AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VALIGO GmbH – Beratungs- und Vermittlungsleistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der VALIGO GmbH, Mittelstr. 11, 40789 Monheim am Rhein („VALIGO“) und ihren unternehmerischen Kunden im Sinne des § 14 BGB.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VALIGO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten ergänzend zu individuell geschlossenen Verträgen. Im Falle von Widersprüchen gehen individualvertragliche Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 VALIGO erbringt Beratungs-, Analyse- und Vermittlungsleistungen im Bereich Versand-, Fracht- und Logistikkostenoptimierung.
2.2 Gegenstand der Dienstleistung ist insbesondere die Analyse und Optimierung der Logistik im Paketversand sowie die Identifikation von Einsparpotenzialen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Versand- und Vertragsdaten.
2.3 VALIGO übernimmt auf Wunsch des Kunden die Verhandlungsführung mit bestehenden und/oder neuen Versanddienstleistern im Namen des Kunden. Eine entsprechende Bevollmächtigung erfolgt gesondert.
2.4 VALIGO spricht Empfehlungen zur Verbesserung der Versandkonditionen aus. Die Entscheidung über die Umsetzung liegt ausschließlich beim Kunden.
2.5 VALIGO ist weder Frachtführer noch Spediteur oder Transportdienstleister und übernimmt keine eigenen Transportleistungen.
2.6 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
3. Vermittlung und Drittleistungen
3.1 VALIGO kann den Kunden mit externen Versand-, Fracht- oder Logistikdienstleistern zusammenbringen oder Verhandlungen unterstützen.
3.2 Verträge über Transport- oder Logistikleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
3.3 VALIGO übernimmt keine Haftung für Preise, Leistungen oder Vertragserfüllung durch Drittanbieter.
4. Datenbasis und Analysezeitraum
4.1 Grundlage der Optimierungsanalyse und der Berechnung möglicher Einsparungen sind die Versanddaten der letzten zwölf (12) Monate sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Konditionen.
4.2 Spätere Veränderungen des Versandvolumens oder der Versandstruktur bleiben unberücksichtigt.
4.3 Die vom Kunden bereitgestellten Daten gelten als verbindliche Bemessungsgrundlage für die Analyse sowie für die Berechnung der Erfolgsprovision.
5. Erfolgsprovision
5.1 VALIGO erhält bei erfolgreicher Umsetzung identifizierter Einsparpotenziale eine einmalige Erfolgsprovision in Höhe von 50 % der nachweislich realisierten Jahreseinsparung.
5.2 Grundlage der Berechnung sind die vom Kunden bereitgestellten Versanddaten und Konditionen der letzten zwölf (12) Monate. Bei abweichender Datenlage können bereitgestellte Referenzwerte hochgerechnet werden.
5.3 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in sechs (6) monatlichen Raten ab Inkrafttreten der verbesserten Konditionen.
5.4 Alternativ kann der Kunde die Erfolgsprovision als Einmalzahlung leisten. In diesem Fall reduziert sich die Provision um 3 % der zu zahlenden Summe.
5.5 Die Einsparung gilt als realisiert, sobald verbesserte Konditionen auf Basis der durch VALIGO identifizierten Optimierungspotenziale vereinbart und angewendet werden.
5.6 Der Anspruch auf die Erfolgsprovision besteht unabhängig davon, ob die Umsetzung direkt durch VALIGO, durch den Kunden selbst oder durch Dritte erfolgt.
6. Rechte und Pflichten der Parteien
6.1 VALIGO verpflichtet sich, dem Kunden eine transparente und nachvollziehbare Analyse sowie entsprechende Optimierungsempfehlungen bereitzustellen.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Analyse erforderlichen Informationen und Daten vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
6.3 Sofern dem Kunden die erforderlichen Daten nicht vorliegen, ist VALIGO berechtigt, diese mit entsprechender Vollmacht direkt bei bestehenden Dienstleistern einzuholen.
6.4 Entscheidungen über die Umsetzung empfohlener Maßnahmen oder den Verbleib bei bestehenden Dienstleistern liegen ausschließlich beim Kunden.
6.5 Der Kunde ist berechtigt, an sämtlichen Gesprächen, Verhandlungen und Kommunikationsprozessen mit Versanddienstleistern teilzunehmen. VALIGO informiert den Kunden rechtzeitig über entsprechende Termine.
7. Mitwirkungspflichten und Umgehungsschutz
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, VALIGO bei der Umsetzung identifizierter Optimierungsmaßnahmen angemessen zu unterstützen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, VALIGO auf Anfrage Auskunft über aktuelle Versandkonditionen zu erteilen und entsprechende Nachweise, insbesondere Verträge, Preislisten oder Rechnungen, bereitzustellen.
7.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die von VALIGO erbrachten Analyse- und Optimierungsleistungen eine wesentliche Grundlage möglicher Einsparungen darstellen. Der Anspruch auf die Erfolgsprovision bleibt daher auch bestehen, wenn der Kunde identifizierte Einsparpotenziale eigenständig, über Dritte oder im Rahmen eigener Verhandlungen realisiert.
7.4 Erfolgen innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abschluss der Analyse Anpassungen der Versandkonditionen, die den von VALIGO identifizierten Einsparpotenzialen entsprechen, wird vermutet, dass diese auf den Optimierungsvorschlägen von VALIGO beruhen, sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist.
7.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Auskunftspflichten nicht nach und wird dadurch die Umsetzung oder Überprüfung der Einsparpotenziale erschwert oder verhindert, ist VALIGO berechtigt, die Erfolgsprovision auf Grundlage der identifizierten Einsparpotenziale zu berechnen, sofern deren Realisierung objektiv möglich gewesen wäre.
7.6 Verhindert oder verzögert der Kunde die operative Umsetzung verhandelter Konditionen ohne sachlich gerechtfertigten Grund schuldhaft, gilt die Einsparung als eingetreten.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
8.2 Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Der Vertrag endet automatisch mit Begleichung der Schlussrechnung.
9. Haftung
9.1 VALIGO haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für wirtschaftliche, strategische oder operative Entscheidungen des Kunden, die auf Empfehlungen von VALIGO beruhen, ist ausgeschlossen.
9.4 Etwaige Implementierungs-, Umstellungs-, Aufwands- oder Personalkosten, die dem Kunden im Rahmen der Einführung eines neuen Dienstleisters entstehen, sind nicht Bestandteil der Erfolgsprovisionsberechnung und werden von der vereinbarten Einsparung nicht abgezogen.
9.5 Grundlage der Erfolgsprovision ist ausschließlich die durch VALIGO verhandelte und nachweislich erzielte Kostenreduzierung im Versandbudget im Vergleich zum bisherigen Zustand.
9.6 VALIGO haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.
10.3 Gerichtsstand ist Düsseldorf.
10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
